Neue Ökostrom-Verordnung für 2015 erlassen

Die für das Jahr 2015 erlassene Ökostrom-Einspeisetarifverordnung verschafft noch mehr Photovoltaik-Anlagen die Möglichkeit einer Förderung. Wirtschafts- und Energieminister Vizekanzler Reinhold Mitterlehner hat die neue Verordnung für das Jahr 2015 im Einvernehmen mit Umweltminister Andrä Rupprechter und Sozialminister Rudolf Hundstorfer erlassen. Die aktuelle Verordnung verändert nur den Einspeisetarif für Photovoltaik (PV). Für Strom aus Biomasse (feste Biomasse und Biogas), Wind und Wasserkraft gibt es keine Änderungen, da diese Tarife schon in der Vorjahres-Verordnung geregelt wurden. Hier erfolgen lediglich die automatischen gesetzlichen Tarifabschläge in Höhe von jeweils einem Prozent pro Jahr.

Für neue PV-Anlagen bis zu 200 Kilowatt-Peak (kWp) Engpassleistung – die an oder auf Gebäuden angebracht sind – sinkt der Einspeisetarif um acht Prozent auf 11,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Der Zuschuss von 30 Prozent der Investitionskosten mit maximal 200 Euro pro kWp bleibt aber unverändert. Ab dem Jahr 2015 ist die Gewährung von Förderungen für Photovoltaik-Anlagen, die sich nicht auf einem Gebäude befinden, sowie für Photovoltaik-Anlagen mit einer Engpassleistung von über 200 kWp laut Verordnung ausgeschlossen.

Die Tarife gelten – je nach verfügbarem Kontingent für die jeweilige Technologie – für Neuanlagen, für die 2015 ein Antrag auf Vertragsabschluss mit der Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) gestellt wird. Um bei der OeMAG einen Antrag stellen zu können – Start der Online-Antragstellung ist für 7. Jänner 2015 um 17:00 Uhr geplant – muss bis zu diesem Zeitpunkt ein gültiger Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vorliegen. Der Einspeisetarif wird nach erfolgter Zusage der OeMAG für 13 Jahre bzw. bei rohstoffabhängigen Anlagen – feste Biomasse und Biogas – für 15 Jahre garantiert.

Einspeisetarife ab 2015 im Überblick

Insgesamt steht 2015 ein Kontingent von 47 Mill. Euro für neue Anlagen zur Verfügung: Für Wind sind es 11,5 Mill. Euro, für feste Biomasse und Biogas 10 Mill. Euro, für Photovoltaik 8 Mill. Euro sowie für die Kleinwasserkraft 1,5 Mill. Euro.

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