Neue Staubgrenzwerte - Fördermöglichkeit für Filteranlagen

Ab 2018 bzw. 2020 gelten laut Feuerungsanlagenverordnung (FAV) die neuen Grenzwerte für Staubemissionen bei Biomasseanlagen. Die KPC fördert die frühzeitige Anpassung, das heißt den Einbau einer Entstaubungsanlage.

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