Erhöhte Förderung von Anschlüssen an ein Nah- oder Fernwärmenetz für oö Betriebe

Seit März 2017 gibt es in Oberösterreich für Betriebe beim Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz eine erhöhte Förderung. Zusätzlich zur Förderung der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) gewährt das Land OÖ oberösterreichischen Betrieben einen Zuschlag.

Gefördert werden Nahwärmeanschlüsse bis zu einer Größe von 400 kW. Für die ersten 100 Kilowattstunden Anschlusswert gibt es eine pauschale Unterstützung von 70 €/kW. Für jedes weitere kW gibt es 35 €/kW. Die maximale Förderhöhe ist von Seiten der Kommunalkredit mit 30 % der Investitionskosten beschränkt. 

Zusätzlich kann seit kurzem eine Förderung des Landes OÖ beantragt werden. Hier gibt es je nach Betriebsgröße und Anschluss einem prozentuellen Zuschlag auf die bereits gewährte Förderung des Bundes (KPC). 

Fördersätze sind Stand 28.4.2017

ANSCHLUSS für NEUBESTAND sowie Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage

  Fördersatz Land OÖ
Basisförderung   20 % der gewährten Bundesförderung
KMU-Zuschlag

 20 % der Bundesförderung für mittlere Unternehmen

 30 % der Bundesförderung für Klein-/Kleinstunternehmen

ÖKO-Zuschlag 40 % wenn der Anschluss in einem Luftgütesanierungs-/belastungsgebiet erfolgt  

 

 

ANSCHLUSS für ALTBESTAND sowie Austausch fossiler Wärmeerzeugungsanlage

 Fördersatz Land OÖ
Basisförderung   35 % der gewährten Bundesförderung
KMU-Zuschlag

 20 % der Bundesförderung für mittlere Unternehmen

 30 % der Bundesförderung für Klein-/Kleinstunternehmen

ÖKO-Zuschlag 40 % wenn der Anschluss in einem Luftgütesanierungs-/belastungsgebiet erfolgt

 

Die Zuschläge sind kumulierbar. Die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit maximal 50 % der vom Bund ermittelten förderungsfähigen Investitionskosten (ohne ÖKO-Zuschlag) begrenzt.

Die Förderhöhe für Anlagen von Nichtwettbewerbsteilnehmer orientiert sich an den Fördersätzen für Kleinst-/Kleinunternehmen. (https://www.ooe.gv.at/183183.htm).

Förderfähig sind nur Investitionskosten, die im Eigentum des Förderwerbers bleiben. Anschlusskosten sind von der Förderung ausgenommen. 

Voraussetzung für die Förderung sind die Förderkriterien der KPC, zusätzlich muss ein hydraulischer Abgleich der Kundenanlage erfolgen. (UFI_Pauschalen_Infoblatt_Umweltfreundlich_Heizen.pdf)

Ein Förderantrag des Nahwärmbetreibers für Netzverdichtung ist mit dieser Anschlussförderung  der KPC kombinierbar. Der Antrag auf Förderung muss nach der Umsetzung der Maßnahme erfolgen und muss sowohl bei der KPC wie auch beim Land OÖ erfolgen.

 

 

 

Berechnungsbeispiel 1 : 

 

Ein kleiner Gewerbetrieb liegt entlang der Wärmeleitung und tauscht die bestehende Ölheizung gegen einen Nahwärmeanschluss. Anschlusswert für die Wärme sind 40 kW. Die Übergabestation befindet sich im Eigentum des Gewerbebetriebes. 

Für Nahwärmeanlagenbetreiber:

Verdichtungsförderung der KPC für den Nahwärmeanlagenbetreiber:

Ausgaben belegbar mit Rechnung:

  •  8.750 € für Grabungsarbeiten samt Fernwärmeleitung und Hauseintritt
  •     850 € für Planung
  • 9.600 € Gesamtkosten

 

Förderung:

  • 70€/kW x 40 kW = 2.800 €
  • Förderquote:...........29,2%

 

Für Betrieb:

Ausgaben belegbar mit Rechnung:

  • 4.500 € für Übergabestation
  • 3.000 € für Umbau der Rohrleitungen im Heizungskeller
  • 1.000 € für Pumpentausch
  • 1.000 € für Hydraulischer Abgleich
  • 9.500 € Gesamtkosten

 

Förderung KPC:

  • 70€/kW x 40 kW = 2.800 €
  • Förderquote:...........29,5%

 

Zusatz Förderung Land OÖ:

Zuschlag von 35% Basisförderung + 30% Kleinunternehmer = Gesamtzuschlag 65 %

Ausgangswert für den Zuschlag ist die Förderung der KPC:  2.800 € x 65 % = 1.820 € 

  • Gesamtförderung Betrieb   4.620 €
  • entspricht   48,5%

 

GESAMTAUSGABEN  19.100 €
Förderung................7.420 €
Förderquote..............38,8 % 

 

Berechnungsbeispiel 2 : 

 

Ein mittlerer Produktionsbetrieb liegt entlang der Wärmeleitung und tauscht die bestehende Ölheizung gegen einen Nahwärmeanschluss.
Anschlusswert für die Wärme sind 100 kW. Die Übergabestation sowie die Fernwärmeleitung auf dem Grund des Gewerbebetriebes befindet sich im Eigentum des Gewerbebetriebes.

Für Nahwärmeanlagenbetreiber:

Auf Förderungen wird aufgrund des Aufwandes verzichtet.

Ausgaben:

  • 4.000 € für Grabungsarbeiten und Fernwärmeleitung bis zum Grundstück des Abnehmers
  •    500 € für Planung
  • 4.500 € Gesamtkosten

 

Förderung:

  • Nicht in Anspruch genommen
  • Förderquote: 0% 

 

Für Betrieb:

Ausgaben belegbar mit Rechnung:

  • 6.000 € für Grabungsarbeiten und Fernwärmeleitung auf dem Grundstück des Betriebes
  • 7.500 € für Übergabestation
  • 4.000 € für Umbau Rohrleitungen im Heizungskeller
  • 2.000 € für Pumpentausch
  • 1.500 € für Hydraulischer Abgleich
  • 21.000 € Gesamtkosten

 

Förderung KPC:

  • maximal 70€/kW x 100 kW = 7.000 €
  • aber maximal 30 % der Investitionskosten = 21.000€ x 30%=   6.300 €
  • Förderquote:   30 %

Zusatz Förderung Land OÖ:

  • Zuschlag von 35% Basisförderung + 20% Kleinunternehmer = Gesamt Zuschlag   55 %
  • Ausgangswert für den Zuschlag ist die Förderung der KPC:  6.300 € x 55 % =   3.465 €
  • Gesamtförderung Betrieb:   9.765 €
  • entspricht einem Fördersatz von   46,5 %

 

GESAMTAUSGABEN..............25.500 €
Förderung gesamt..................9.765 €
Förderquote gesamt.................38,3%