Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016 - ÖSET-VO 2016

Seit 1 Jänner 2016 ist die neue Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016 - ÖSET-VO 2016 in Kraft. Darin ist festgelegt, zu welchen Preisen Strom von neuen oder erweiterten, anerkannten Ökostromanlagen abgenommen werden muss. Die Tarife wurden dabei für Kontrahierungsverträge festgelegt, die 2016 oder 2017 bei der OeMAG beantragt werden. Für PV-Strom ist nur ein Tarif für die Antragstellung 2016 festgeschrieben.

Die derzeit sehr niedrigen Marktpreise für Strom schlagen sich auch in den Ökostromtarifen nieder. Diese wurden im Vergleich zum Vorjahr wiederum gesenkt. Einzig die Einspeisetarife für Strom aus fester Biomasse (Holzverstromung) wurden deutlich angehoben. Dies soll eine sinnvolle energetische Mehrfachnutzung - Strom und Wärme aus Holz - wirtschaftlich darstellbar machen. Bei einer richtigen Anlagendimensionierung die gewährleistet, dass ganzjährig eine höchstmögliche Wärmenutzung gegeben ist, kann eine Holzvergasungsanlage für etliche Heizwerke sehr interessant werden. Die Spezialisten vom Biomasseverband OÖ beraten Sie gerne dazu.

Bei Photovoltaik wurde im Gegenzug zum von 11,50 auf 8,24 ct/kWh gesenkten Einspeisetarif ein höherer Investitionszuschuss von 40%, aber maximal 375 Euro/kWpeak (früher 30% / € 200,-) beschlossen.

Diese Grafik bietet einen einfachen Überblick über einige Einspeisetarife bei Antragstellung 2016.

Download: Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016 -  ÖSET-VO 2016

Ausgewählte Einspeisetarife im Überblick ©BMV OÖ