Biomasseverband OÖ
die Profis für Ihr Biomasseprojekt

Technisches Büro für Energietechnik u. Maschinenbau

Wir begleiten Projekte, beginnend mit der Situationsanalyse über die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die technischen Planungen und bis hin zur Förderabwicklung und der Öffentlichkeitsarbeit. Wir unterstützen unsere Mitglieder in all ihren Anliegen und stehen ihnen beratend zur Seite.


Jetzt klimaschädliche Öl- und Gasheizungen ersetzen!
Förderungen für Umstieg nochmals erhöht

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Nationale und europäische Vorgaben, sowie drohende Strafzahlungen verpflichten uns, den Verbrauch  fossiler Energieträger in den kommenden Jahren massiv zu verringern. Relativ einfach geht das im Bereich Raumwärme, da dafür im Gegensatz zu industriellen Anwendungen nur niedrige Temperaturen erforderlich sind. Gas und Öl sollen künftig nur mehr für Hochtemperaturanwendungen verwendet werden dürfen. Bis 2035 sollen Ölheizungen, bis 2040 Gasheizungen aus der Raumwärmebereitstellung verschwunden sein.

Der Umstieg von fossilen Heizsystemen auf klimafreundliche Systeme wird mit Landes- und Bundesförderungen großzügig unterstützt. Die "Raus aus Öl und Gas - Förderung" des Bundes wurde jetzt nochmals erhöht.

 

 

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Regierungsvorschlag für Erneuerbare Ausbau Gesetz (EAG)
Ungewisse Zukunft für viele bestehende Anlagen

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Seit Jahren wartet die Öko-Energiebranche auf das versprochene EAG (Erneuerbare Ausbau Gesetz). Dieses soll ein Erreichen der ambitionierten Klimaziele Österreichs erst möglich machen. Nun wurde der überarbeitete Entwurf vom Herbst 2020 im Ministerrat von der Regierung beschlossen und auf seine "parlamentarische Reise" geschickt. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Industrie im Parlament zugewiesen, danach wird er dem Parlament und darauf folgend dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt. Dass das EAG eine Zweidrittelmehrheit im hohen Haus braucht und somit die Zustimmung großer Teile der Opposition, ist eine große Hürde.

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AWS-Investitionsprämie noch bis 28.2.2021 beantragen!
Frist für erste Maßnahmen bis Ende Mai verlängert.

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Die aws-Investitionsprämie wurde zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise von der Bundesregierung 2020 ins Leben gerufen. Dabei werden Unternehmen unbeschadet von anderen Förderungen 7 % (bzw. 14 % bei Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit) auf aktivierungspflichtige Neuinvestitionen gewährt.

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Biomassetag und Heizwerke-Betreibertag
am 20. und 21. Oktober 2020 in Aigen im Ennstal

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Unter Einhaltung der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen veranstaltet der Österreichische Biomasse-Verband den Biomassetag am 20.10. und den österreichischen Heizwerke-Betreibertag am 21.10. in der Putterersee-Halle in Aigen im Ennstal.

Der Biomassetag wird heuer erstmals in einem neuen Format abgehalten, das die Vorzüge analoger und digitaler Veranstaltungen kombiniert: Mit der Anmeldung zum Biomassetag erhalten Sie einige Tage vor dem Event Zugang zu ausführlichen Video-Fachvorträgen der ReferentInnen. Auf der Veranstaltung präsentieren die Vortragenden die Kernaussagen ihrer Vorträge und stehen Ihnen danach in einer moderierten Diskussionsrunde zur Verfügung. Fragen können Sie vorab oder während des laufenden Programmes stellen.

Je nach aktueller Covid-19-Verordnung findet der Biomassetag als analoge Veranstaltung mit Publikumsbeteiligung und Live-Stream oder als reiner Online-Stream statt. TeilnehmerInnen wird eine Aufzeichnung zur Verfügung gestellt. 

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Noch rasch Investitionsprämie bis 14 % sichern!
COVID19 Hilfsprogramm der Regierung für Unternehmen

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Sehr erfreulich ist, dass gerade Investitionen in erneuerbare Energiebereitstellung mit 14 % zusätzlich zu schon bestehenden Förderungen unterstützt werden. 

Wir vom Biomasseverband OÖ bieten Unterstützung bis hin zur Planung für Ihr Biomasseprojekt (Nahwärmenetze, Heizwerke, Anschlüsse an Nahwärmenetze, Holzverstromung usw.) Gerade Erweiterungen von bestehenden Heizwerken oder Netzverdichtungen können relativ rasch realisiert werden und bieten sich für diese Maßnahme an. Die Beantragung und erste  Investitionsmaßnahmen (Bestellung, Anzahlung, Leistungserbringung etc.) müssen vor dem 1.3.2021 erfolgen.
Sollten sie Interesse haben, diese zusätzliche Fördermaßnahme in Anspruch zu nehmen, ist rasches Handeln gefragt.

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